Trainigszeiten?

Deine Trainingszeiten findest Du immer in den jeweiligen Abteilungen. 

Hallenbelegungsplan
Regeln für den Schutz der Jugend des Turnvereines Sulzbach 1890 e.V.


Allgemeine Regelungen für Vereinsfeste, Veranstaltungen und für die Turnhalle
1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter/innen kennen die Jugendschutzbestimmungen.
8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar ausgehängt werden, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.


Speziell für Veranstaltungen gilt:
9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
10. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister / die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
11. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
12. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher/innen zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird - keinen Alkohol auszugeben.
13. Alkoholische Mixgetränke, die insbesondere bei Jugendlichen beliebt sind, werden nicht oder deutlich teurer verkauft.
14. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt.
15. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden–Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot.

 

Spezielle Regeln für das Training, bei Wettkämpfen und Auftritten:
16. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Im Turntrikot, Turnanzug, Kostüm oder Gruppenoutfit wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.
17. Es wird grundsätzlich im Training sowie auf Wettkämpfen und bei Auftritten auf hochprozentige Getränke verzichtet.
18. Trainer/innen und Anleiter/innen rauchen grundsätzlich nicht in der Gegenwart der Jugendlichen und Kinder.

 

Vereinbarung zur Aufsichtspflicht Minderjährigerdes Turnvereines Sulzbach 1890 e.V.

Folgende Rahmenbedingungen zur Aufsichtspflicht Minderjähriger bei Turnstunden werden von den Übungsleitern des Turnverein Sulzbach wahrgenommen.

  • Die Aufsichtspflicht wird ausschließlich während dem Turntraining vom entsprechenden Übungsleiter (ÜL) übernommen. Es wird den Eltern daher empfohlen, sich davon zu überzeugen, dass das Training tatsächlich stattfindet.
  • Bei den üblichen allgemein zugänglichen Nebenräumen der Sportanlage wie z.B. Umkleideräume, Waschräume, o.Ä. kann der ÜL keine Aufsichtspflicht übernehmen.
  • Die Aufsichtspflicht beginnt erst ab der Anmeldung beim ÜL an der Sportanlage. Eltern sollten ihre Kinder daher persönlich zum Beginn der Turnstunde beim ÜL anmelden. (Ausnahmen gelten beim (schriftlichen) Einverständnis der Eltern
  • Die Kinder müssen bis spätestens 15 min. nach dem regulären Trainingsende abgeholt werden. Sollte dies nicht geschehen, kann der ÜL entsprechende Personen benachrichtigen (Eltern, Notfallnummern, etc.). In dringenden Fällen kann die Aufsichtspflicht des ÜL in diesem Zeitraum an einen weiteren anwesenden ÜL mündlich übertragen werden.
  • Die Kinder müssen sich vor dem Verlassen der Sportanlage beim ÜL abmelden. Hierzu zählen auch Gänge zu den Nebenräumen wie Umkleide, sofern dies nicht vom ÜL angeordnet (z.B. Trinkpause).
  • Sofern ein Kind vorzeitig vor Trainingsende die Sportanlage verlassen muss, so muss der ÜL im Voraus hierrüber informiert werden. Die Eltern müssen das Kind in diesem Fall persönlich beim ÜL abmelden und abholen.
  • Die Aufsichtspflicht wird auf dem Weg von und zur Sportanlage nicht vom ÜL übernommen. (siehe Punkt 1)
  • Bei Verspätung des ÜL, kann dieser die Aufsichtspflicht an einen weiteren ÜL übertragen. In Sonderfällen und soweit nicht anders möglich, kann die Aufsichtspflicht in diesem Fall auch an ein Elternteil vor Ort übertragen werden, sofern diese/dieser damit einverstanden ist.
  • Diese Vereinbarungen gelten nur bei Turnstunden, bei denen kein Elternteil selbst anwesend ist. Bei Turnstunden wie z.B. Mutter-Kind-Turnen gilt dies nicht.

Stand Mai 2019

 

 

Mitglied werden?

Voraussetzung für die Teilnahme an den Trainingstunden, ist eine Mitgleidschaft beim TV-Sulzbach. Das Anmeldeformular kannst Du hier laden bzw. ausdrucken. Bring' einfach das unterschriebene Formular zum nächsten Training mit. 

Noch weiter Fragen?

Fragen zur Abteilung kann Dir am besten Dein Trainer beantworten.
Telefonnummern sind in den jeweiligen Abteilungsseiten zu finden.

Andere Fragen zum Mitglied werden oder Abrechnung etc. beantwortet in der Regel der Vorstand oder ein Verwaltungsmitglied. Deren Rufnummern findet Du in der Verwaltung.